Zwangsversteigerung grundstueck in Rheinland-Pfalz

Im Eck 3, 55758 Allenbach, Allenbach

Wirtschaftsdaten

42.680,00 €

Verkehrswert

42.680,00 €

Termin

25. Januar 2027 um 10:00

Amtsgericht

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen

0011 K 0026/2026

Objekttyp

lfd. Nr. 1: Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; lfd. Nr. 2: tls. bebautes Grundstück

Verfahrensart

Zwangsvollstreckung

Auktionstermin

25.01.2027, 10:00

Amtsgericht

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Allenbach lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Allenbach Flur 8, Flurstück 114/72 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 248 1566 BV 1 2 Allenbach Flur 8, Flurstück 72/1 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 61 1566 BV 2 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : tls. bebautes Grundstück Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

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